KANIA Garten- & Landschaftsbau 01575 275 36 25

Geschäftsbedingungen

Wir halten das kurz. Was hier steht, gilt für Aufträge an KANIA Garten- und Landschaftsbau, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

1. Angebot und Festpreis

Besichtigung und Aufmaß sind kostenlos. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein Angebot mit Festpreis, aufgeschlüsselt nach Erdarbeiten, Material, Einbau und Entsorgung. Das Angebot gilt 14 Tage ab Datum. Der Auftrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot schriftlich oder in Textform annehmen.

2. Was nicht im Festpreis steckt

Nicht kalkulierbar und deshalb nicht enthalten sind Leistungen, die erst beim Aufgraben sichtbar werden: belasteter Boden, Fundamente, Bauschutt oder Leitungen im Untergrund, von denen niemand wusste. Tritt so ein Fall ein, halten wir an und besprechen mit Ihnen, was das kostet, bevor wir weiterarbeiten. Ohne Ihre Zustimmung entstehen keine Mehrkosten.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Sie sorgen dafür, dass wir mit unserer Technik auf das Grundstück kommen, dass Strom und Wasser bereitstehen und dass uns bekannte private Leitungen im Arbeitsbereich mitgeteilt werden. Die Auskunft über öffentliche Leitungen holen wir selbst ein — vor jedem Baggereinsatz.

4. Ausführung und Termine

Termine nennen wir realistisch und nicht als Wunschdatum. Verzögerungen durch Witterung, gefrorenen Boden oder behördliche Auflagen liegen außerhalb unseres Einflusses; wir sagen Ihnen umgehend Bescheid und nennen einen neuen Termin. Pflanzarbeiten sind an Pflanzzeiten gebunden.

5. Abnahme

Nach Fertigstellung gehen wir gemeinsam über die Fläche. Festgestellte Mängel halten wir schriftlich fest und beseitigen sie. Die Abnahme wird nicht dadurch verweigert, dass unwesentliche Restarbeiten offen sind.

6. Zahlung

Bei größeren Aufträgen vereinbaren wir Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, die im Angebot ausgewiesen sind. Jede Rechnung ist innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzug fällig.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Bauleistungen sind das in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Ausgenommen sind Schäden, die auf fehlende oder falsche Pflege, Frostschäden bei fehlender Winterentleerung, Nutzung entgegen der vereinbarten Belastung oder Eingriffe Dritter zurückgehen.

Pflanzen sind Lebewesen. Für das Anwachsen übernehmen wir nur dann die Gewähr, wenn wir auch die Pflege in den ersten Monaten übernehmen — sonst hängt das Ergebnis daran, ob gewässert wurde, und das können wir nicht beurteilen.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht bereits fest eingebaut sind.

9. Kündigung durch den Auftraggeber

Sie können den Vertrag jederzeit kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und nachweisbar bestellte oder gelieferte Materialien werden abgerechnet.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag ohne unsere gleichzeitige körperliche Anwesenheit zustande kommt — etwa über den Konfigurator auf dieser Website, per E-Mail oder am Telefon — steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Fragen dazu beantworten wir am Telefon: 01575 275 36 25.

Diese Bedingungen sind bewusst allgemein und verständlich gehalten. Für Aufträge der öffentlichen Hand gelten die dort vorgegebenen Vertragsbedingungen vorrangig.

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