Ausschreibungen: offene Lose für Partnerbetriebe
Hier stehen Lose, die wir an selbständige Betriebe und feste Kolonnen vergeben — mit Menge, Ort und Frist. Keine Gebühr, kein Abo, kein Bezahlen für Kontaktdaten. Sie kalkulieren, wir vergeben oder eben nicht.
In den Verteiler aufnehmen Alles über Partnerbetriebe
Gerade steht kein Los offen
Das ist der Normalfall, kein Versehen. Wir vergeben, was wir selbst nicht schaffen — und das entsteht kurzfristig, wenn drei Baustellen gleichzeitig laufen. Ein Los steht deshalb selten wochenlang hier, und wir stellen auch keine Platzhalter ein, damit die Seite voller aussieht.
Der Weg dahin führt über den Verteiler: Wir prüfen Ihre Nachweise einmal, danach bekommen Sie ein Los, sobald es entsteht — in aller Regel, bevor es hier öffentlich steht.
Was ein Los ist — und was nicht
Ein Los ist ein abgegrenztes Stück Arbeit mit Menge, Einheitspreis und Frist. Kein Stundenzettel, keine Arbeitnehmerüberlassung, keine Eingliederung in unsere Kolonne. Sie führen es eigenverantwortlich mit eigenen Leuten und eigenem Werkzeug aus, wir stellen in aller Regel das Material.
Das ist keine Formulierungsfrage, sondern der Kern: Ein Nachunternehmer, der wie ein Angestellter eingesetzt wird, ist sozialversicherungsrechtlich auch einer — mit Folgen für beide Seiten. Deshalb bekommen Sie ein Los und keinen Dienstplan.
Was wir typischerweise vergeben
- Heckenpflanzung — Pflanzgraben, Setzen, Verfüllen, Wässerrand. Häufig 100 bis 400 lfm am Stück.
- Beet- und Flächenpflanzung — Stauden, Bodendecker, Gehölze, einschließlich Mulchen.
- Pflasterkolonnen — Terrasse, Weg, Zufahrt, auf vorbereitetem Planum oder komplett.
- Rodung und Beräumung — mit eigenem Gerät.
- Gartenpflege im Turnus — für Wohnanlagen und Verwaltungen.
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Das ist die Anforderung, an der es am häufigsten hakt, deshalb steht sie hier und nicht im Kleingedruckten. Nach § 48 EStG muss der Auftraggeber einer Bauleistung 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und ans Finanzamt abführen — es sei denn, der Auftragnehmer legt eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor.
Ohne Bescheinigung bekommen Sie also 85 Prozent Ihres Geldes und holen sich den Rest später beim Finanzamt. Das ist gesetzliche Pflicht des Auftraggebers, keine Schikane von uns. Die Bescheinigung stellt Ihr Finanzamt aus, sie kostet nichts und gilt in der Regel drei Jahre. Ein Formular, einmal ausgefüllt.
Was Sie sonst vorlegen
- Gewerbeanmeldung und Steuernummer
- Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Nachweis über den Mindestlohn Ihrer Leute — als Auftraggeber haften wir dafür mit
Wir prüfen das einmal und danach nur noch, wenn eine Bescheinigung ausläuft. Die ausführliche Begründung zu jedem Punkt steht auf der Seite Jobs und Partnerbetriebe.
Wie ein Los abläuft
- Verteiler. Sie melden sich einmal, wir prüfen die Nachweise.
- Los kommt. Per E-Mail oder hier auf der Seite, mit Menge, Ort, Frist.
- Ihr Angebot. Einheitspreise auf die genannten Mengen, dazu die Bestätigung, dass der Termin steht.
- Zuschlag oder Absage. Beides bekommen Sie, und die Absage nennt den Grund.
- Ausführung, gemeinsames Aufmaß, Ihre Rechnung. Zahlungsziel 14 Tage, keine Sicherheitseinbehalte.
Wer sauber abliefert, bekommt das nächste Los — und irgendwann feste Turnusflächen. Das ist der eigentliche Sinn der Sache: nicht ein Auftrag, sondern planbare Auslastung ohne Akquise.
Häufige Fragen
Kostet die Teilnahme etwas?
Nein. Keine Gebühr, kein Abo, kein Bezahlen für Kontaktdaten. Wir suchen Betriebe, die unsere Lose ausführen — dafür Geld zu verlangen wäre absurd. Sie kalkulieren, wir vergeben oder eben nicht.
Wie unterscheidet sich das von Portalen wie MyHammer?
Auf einem Portal bezahlen Sie für einen Kontakt und bieten blind gegen unbekannte Mitbewerber auf einen Privatkunden, den Sie nicht kennen. Hier ist der Auftraggeber ein Betrieb mit Namen und Adresse, das Los ist nach Menge und Frist abgegrenzt, das Material kommt in aller Regel von uns, und der Zahlungslauf steht vorher fest. Dafür gibt es hier auch weniger Lose als auf einem Portal Anfragen — wir vergeben, was wir selbst nicht schaffen, nicht was der Markt gerade hergibt.
Was braucht mein Betrieb, um mitzumachen?
Gewerbeanmeldung und Steuernummer, Betriebshaftpflicht in angemessener Höhe, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und den Nachweis über den Mindestlohn Ihrer Leute. Die vollständige Liste mit Begründung steht auf der Seite für Partnerbetriebe.
Warum verlangen Sie eine Freistellungsbescheinigung?
Weil das Gesetz uns dazu zwingt. Nach § 48 EStG muss der Auftraggeber einer Bauleistung 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und ans Finanzamt abführen — es sei denn, der Auftragnehmer legt eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor. Ohne sie bekommen Sie also 85 Prozent Ihrer Rechnung und holen sich den Rest beim Finanzamt zurück. Die Bescheinigung stellt Ihr Finanzamt aus, sie ist kostenlos und gilt in der Regel drei Jahre.
Nach welchen Kriterien wird vergeben?
Preis, Termin, Nachweise, Erfahrung mit dem Gewerk — in dieser Reihenfolge, aber nicht nur nach Preis. Der günstigste Preis nützt uns nichts, wenn die Kolonne in der Woche des Termins woanders steht. Wer schon einmal sauber für uns gearbeitet hat, hat bei gleichem Preis den Vorrang.
Wie wird abgerechnet?
Nach Aufmaß und Einheitspreis, nicht nach Stunden. Vor dem Einsatz bekommen Sie ein schriftliches Los mit Mengen, Einheitspreisen und Ausführungsfrist. Nach Fertigstellung nehmen wir gemeinsam auf, danach schreiben Sie Ihre Rechnung. Zahlungsziel 14 Tage, keine Sicherheitseinbehalte.
Gerade steht kein Los offen — was jetzt?
Melden Sie sich trotzdem. Wir prüfen Ihre Nachweise einmal, danach sind Sie im Verteiler und bekommen ein Los, sobald es entsteht — oft bevor es hier öffentlich steht. Das ist ausdrücklich der Normalfall: Wir vergeben, was wir selbst nicht schaffen, und das lässt sich nicht planen.
In den Verteiler
Schreiben Sie uns, welches Gewerk Sie ausführen, wie viele Leute Sie stellen können und in welchem Umkreis Sie arbeiten. Nachweise können Sie gleich mitschicken oder nachreichen.
KANIA Garten- und Landschaftsbau
Ganghoferstr. 5, 14476 Potsdam
Inhaber German Kania
Telefon: 01575 275 36 25
E-Mail: info@kania-galabau.de
In den Verteiler aufnehmen 01575 275 36 25
Weiter: Jobs und Partnerbetriebe · Pflanzen für GaLaBau-Betriebe · Projekte aus der Praxis