Garten- und Landschaftsbau in Kleinmachnow
Kleinmachnow ist ein Ort mit großen Grundstücken und altem Baumbestand. Das ist der Grund, warum hier fast jede Gartenbaustelle eine Frage des Wurzelschutzes ist, bevor sie eine Frage des Belags wird.
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Arbeiten unter altem Baumbestand
Der Kiefern- und Laubbaumbestand ist das, was Kleinmachnow ausmacht — und das, was jede Planung bestimmt. Wurzeln reichen weiter, als die Krone vermuten lässt. Wer im Wurzelbereich mit dem Bagger arbeitet, beschädigt den Baum unsichtbar und merkt es erst, wenn er zwei Jahre später abstirbt.
Wir arbeiten im Wurzelbereich deshalb anders: von Hand aufgraben statt baggern, Wurzeln über einem bestimmten Durchmesser stehen lassen und die Fläche darüber so aufbauen, dass Luft und Wasser noch an den Wurzelraum kommen. Das ist langsamer und kostet mehr Zeit — aber es ist der Unterschied zwischen einem Garten mit Bäumen und einem Garten mit Baumstümpfen.
Der zweite Punkt sind die Zufahrten. Große Grundstücke mit schmalen Zufahrten und gepflegten Vorgärten bedeuten: kleine Maschinen, Fahrplatten, sauber abgesteckte Wege für Material. Was wir aufreißen, stellen wir wieder her.
Ob ein Baum gefällt werden darf, richtet sich nach der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde — sie schützt seit August 2024 schon Bäume ab 40 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe, und dazu Hecken und Großsträucher. Wir prüfen das vor der Planung, weil eine Fällung ohne Genehmigung teuer wird und eine abgelehnte Fällung den ganzen Entwurf umwirft.
Vorschriften, die in Kleinmachnow gelten
Was wir in Kleinmachnow vor dem Angebot prüfen — jede Angabe mit amtlicher Quelle, zuletzt geprüft am 2. September 2026.
Gehölzschutzsatzung: ab 40 cm Stammumfang
Seit dem 01.08.2024 gilt in Kleinmachnow die Gehölzschutzsatzung, nicht mehr die alte Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laub- und Nadelbäume, Walnuss und Esskastanie ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe; Eibe, Rotdorn, Stechpalme und Edeleberesche schon ab 20 cm (§ 2). Auch Hecken aus Eibe, Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn oder Liguster über 1,50 m Höhe und mindestens 5 m Länge fallen darunter, ebenso Großsträucher wie Haselnuss und Flieder über 2 m. Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss, Esskastanie und Edeleberesche. Vom 1. März bis 30. September braucht eine Fällung zusätzlich eine Befreiung (§ 6). Im Wurzelbereich sind Abgrabungen, Aufschüttungen, Verdichtungen, Versiegelungen und das Befahren bis 2 m vom Stamm verboten (§ 3 Abs. 2). Je angefangene 15 cm Stammumfang ist ein Laubbaum mit 12 bis 14 cm Umfang zu ersetzen (§ 8). Bußgeld: bis 65.000 Euro.
Quelle: Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow (2024)
Niederschlagswassersatzung seit 01.02.2026
Die neue Niederschlagswassersatzung (in Kraft seit 01.02.2026) verlangt, Regenwasser auf dem Grundstück zu beseitigen oder zu nutzen — Versickerung hat Vorrang, bemessen nach DWA-A 138-1 (§ 3 Abs. 1). Geht das nicht, ist es nachzuweisen, und eine Einleitung braucht eine Genehmigung der Gemeinde (§ 7). Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Baubeginn vorliegen, mit Lage- und Höhenplan 1:500, Flächenbilanz, Befestigungsart, Neigung und Sickerfähigkeit (§ 8 Abs. 2). Eingeleitet werden dürfen höchstens 1,0 l/s (§ 3 Abs. 5); ab 800 m² abflusswirksamer Fläche kommt ein Überflutungsnachweis dazu. Für uns heißt das: Die Entwässerung wird geplant, bevor die erste Platte liegt.
Quelle: Niederschlagswassersatzung Kleinmachnow (2026)
Grundwasser am östlichen Ortsrand
Für das Baugebiet „Verlängerung Wolfswerder“ an der Landesgrenze hat der Landkreis den Grundwasserflurabstand 2023 auf 2 bis 3 m unter Gelände korrigiert — zuvor war man von 4 bis 10 m ausgegangen. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan nennt als mögliche Folge die Auflage einer weißen Wanne für Keller. Der Sandboden dort ist hoch versickerungsfähig; ein Wasserschutzgebiet liegt nicht im Plangebiet. Das gilt für dieses Gebiet, nicht für ganz Kleinmachnow — zeigt aber, warum wir vor einer Rigole oder einem Tank den Flurabstand am Grundstück prüfen.
Quelle: Umweltbericht zum Bebauungsplan KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ (2024)
Zäune in der Sommerfeld-Siedlung
In der Sommerfeld-Siedlung gilt eine Gestaltungssatzung (Neufassung 2011) neben der Erhaltungssatzung von 1998. Zur Straße sind nur Holzzäune erlaubt — Latten-, Staketen- oder Jägerzaun — mit höchstens 1,30 m über Gehweg einschließlich Sockel; massive Sockel dürfen 30 cm hoch sein (§ 2 Abs. 4). Hecken an der Straßengrenze sind ebenfalls auf 1,30 m begrenzt, Sichtschutzwände müssen aus Holz sein, Zufahrten wasserdurchlässig. Verstöße kosten bis 10.000 Euro (§ 5). Welche Grundstücke betroffen sind, steht in Anlage 2 der Satzung; wir sehen vor dem Angebot nach.
Quelle: Gestaltungssatzung Sommerfeld-Siedlung, Kleinmachnow (2011)
Wasserschutzgebiet Kleinmachnow
Teile von Kleinmachnow liegen im Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk des WAZV „Der Teltow“ (Verordnung vom 05.01.2004, geändert 2024), mit den Zonen I, II und III. In Zone III sind Erdaufschlüsse nach § 56 Brandenburgischem Wassergesetz verboten, auch wenn kein Grundwasser freigelegt wird — ausgenommen Leitungsgräben, Baugruben und Bohrungen (§ 4 Nr. 5); Erdwärme nur als geschlossenes System. In Zone II kommen Verbote für Erdwärme, Gülle, Festmist und Pflanzenschutzmittel dazu (§ 5). Ob ein Grundstück in einer Zone liegt, klärt der Fachbereich Bauen und Wohnen der Gemeinde — oder wir, vor dem Aushub.
Quelle: Wasserschutzgebietsverordnung Kleinmachnow (2004, geändert 2024)
Wonach in Kleinmachnow am häufigsten gefragt wird
Baumfällung mit Genehmigungsfrage
Bei geschütztem Bestand ist die Genehmigung der eigentliche Aufwand, nicht die Fällung.
Ersatzpflanzung nach Auflage
Kommt eine Fällgenehmigung mit Ersatzpflanzungsauflage, liefern und pflanzen wir in der geforderten Qualität — mit Nachweis für die Behörde.
Pflanzung im Schatten
Unter altem Baumbestand funktioniert kein Rasen. Elfenblume, Storchschnabel und Waldgeißbart schon.
Kellerabdichtung
Ältere Häuser ohne funktionierende Außenabdichtung. Freilegen, abdichten, verfüllen — und Garten wiederherstellen.
Anfahrt und Termine
Von Potsdam über Stahnsdorf rund 20 Minuten. Wir arbeiten regelmäßig in Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow.
Betriebssitz ist Potsdam, erreichbar werktags 07:00–17:00 Uhr unter 01575 275 36 25.
Was oben steht, sind die Schwerpunkte. Gemacht wird in Kleinmachnow alles aus unserem Leistungsverzeichnis — Erdbau, Pflaster, Naturstein, Entwässerung, Pflanzung und Pflege aus einer Hand.
Häufige Fragen
Kommt ihr auch für kleine Arbeiten nach Kleinmachnow?
Ja, aber ehrlich gesagt lohnt sich für beide Seiten eher der zusammenhängende Auftrag: Für eine einzelne Stunde ist die An- und Abfahrt der größere Posten. In Kleinmachnow sind es meistens Baumfällung mit Genehmigungsfrage sowie Ersatzpflanzung nach Auflage, die zusammen angefragt werden — daraus machen wir einen Termin statt drei einzelner Anfahrten.
Wie lange braucht ihr von Potsdam nach Kleinmachnow?
Von Potsdam über Stahnsdorf rund 20 Minuten. Wir arbeiten regelmäßig in Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow. Für das Aufmaß heißt das: In der Regel bekommen Sie kurzfristig einen Termin, und die Anfahrt schlägt sich nicht im Angebot nieder — Besichtigung und Aufmaß sind kostenlos.
Womit müssen wir in Kleinmachnow baulich rechnen?
Ob ein Baum gefällt werden darf, richtet sich nach der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde — sie schützt seit August 2024 schon Bäume ab 40 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe, und dazu Hecken und Großsträucher. Wir prüfen das vor der Planung, weil eine Fällung ohne Genehmigung teuer wird und eine abgelehnte Fällung den ganzen Entwurf umwirft.
Was kostet ein Aufmaß?
Nichts. Wir kommen vorbei, sehen uns die Fläche an, klären Zugänglichkeit, Höhen und Entsorgung und rechnen daraus einen Festpreis. Erst wenn Sie den annehmen, entstehen Kosten.
Wie schnell könnt ihr anfangen?
Das hängt von Umfang und Jahreszeit ab. Erdbau und Pflaster gehen fast ganzjährig, solange der Boden nicht gefroren ist. Pflanzzeiten für Gehölze liegen im Frühjahr und im Herbst. Beim Ortstermin sagen wir Ihnen einen realistischen Zeitraum — und keinen, den wir nicht halten können.
Arbeitet ihr mit Subunternehmern?
Erdbau, Entwässerung, Pflaster, Naturstein, Rasen und Pflanzung machen wir selbst, mit eigener Technik. Das ist der Grund, warum bei uns niemand zwischen Gewerken hin- und herzeigt, wenn etwas nicht passt.
Räumt ihr die Baustelle wieder auf?
Ja. Aushub und Abbruchmaterial werden getrennt und fachgerecht entsorgt, die Fläche wird wiederhergestellt. Das steht bei uns im Angebot als eigener Posten, damit Sie sehen, dass es eingerechnet ist.
Ortstermin vereinbaren
Besichtigung und Aufmaß sind kostenlos. Danach bekommen Sie einen Festpreis, an den wir uns halten.