Ersatzpflanzung nach Baumfällung in Potsdam, Berlin und Brandenburg

Sie haben eine Fällgenehmigung erhalten – und mit ihr die Auflage, Ersatzbäume zu pflanzen: eine bestimmte Anzahl, eine vorgeschriebene Baumschulqualität, eine Frist. KANIA erfüllt diese Auflage komplett: Fällung, Beschaffung aus dem eigenen Pflanzenhandel, Pflanzung, Entwicklungspflege und Nachweis für die Behörde. Das Aufmaß ist kostenlos.

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Was eine Ersatzpflanzung ist und wann sie vorgeschrieben wird

Geschützte Bäume dürfen nur mit Genehmigung beseitigt werden. Erteilt die Naturschutzbehörde diese Ausnahme, verlangt sie einen ökologischen Ausgleich – in der Regel eine Ersatzpflanzung. Die Auflage steht im Fällbescheid mit Anzahl, Art, Qualität und Frist und ist verbindlich. Ob Ihr Baum geschützt ist, entscheidet der Stammumfang:

  • Potsdam: Bäume ab 60 cm Stammumfang, Obstbäume ab 80 cm, gemessen in 100 cm Höhe (§ 3 der Potsdamer Baumschutzverordnung).
  • Berlin: alle Laubbäume, Waldkiefer, Walnuss und Türkischer Baumhasel ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 2 Berliner Baumschutzverordnung).
  • Übriges Brandenburg: maßgeblich sind die kommunalen Satzungen.

Wie viele Bäume müssen Sie pflanzen?

Potsdam: je angefangene 30 Zentimeter ein Baum

§ 7 der Potsdamer Baumschutzverordnung verlangt „für einen gefällten Baum pro angefangene 30 cm von dessen Stammumfang ein Ersatzbaum derselben oder einer gleichwertigen Art“. War der Baum in seiner Vitalität eingeschränkt, kann sich die Zahl mindern.

Berlin: gestaffelt nach Stammumfang und Baumart

Berlin staffelt nach der Anlage zu § 6 der Baumschutzverordnung, in zwei Artengruppen. Für hochwertige Arten (u. a. Ahorn, Buche, Eiche, Esche, Hainbuche, Linde, Platane, Ulme, Waldkiefer) gilt:

  • bis 120 cm Stammumfang: 1 Ersatzbaum
  • bis 160 cm: 2 – bis 200 cm: 3 – bis 240 cm: 4
  • bis 280 cm: 5 – bis 320 cm: 6 – bis 360 cm: 7 – über 360 cm: 8

Für die übrigen geschützten Arten gilt eine flachere Staffel: bis 180 cm zwei Bäume, bis 240 cm drei, bis 300 cm vier, bis 360 cm fünf, über 360 cm sechs.

Rechenbeispiel: Linde mit 150 cm Stammumfang

Potsdam: 150 geteilt durch 30 ergibt fünf Ersatzbäume, je in mittlerer Baumschulqualität, dreimal verpflanzt, 12–14 cm Stammumfang.

Berlin: Die Linde ist eine hochwertige Art, 150 cm fallen in die Stufe „bis 160 cm“ – also zwei Ersatzbäume in größerer Sortierung.

Welche Pflanzqualität die Behörde fordert – und warum Baumarktware durchfällt

Der Bescheid schreibt keine „Bäume“ vor, sondern eine Sortierung nach Baumschulnorm. Potsdam fordert nach § 7 „mittlerer Baumschulqualität, dreimal verpflanzt, mit 12–14 cm Stammumfang“. In Berlin richtet sie sich nach dem Zustand des beseitigten Baumes: bei einem gesunden Baum Hochstämme mit 18–20 cm Stammumfang, bei geschädigten 16–18 oder 14–16 cm – mehrfach verschult, mit Drahtballen.

Die Bezirksämter konkretisieren das streng. In einer Fällgenehmigung des Bezirksamts Treptow-Köpenick heißt es wörtlich „Hochstamm 3-4x verschult mit Drahtballen und Stammumfang 18-20 cm“ – Containerware ist dort nicht zulässig.

Daran scheitert der Einkauf im Baumarkt: Containerware in kleinen Sortierungen, ohne Verschulangabe, ohne Drahtballen, ohne Lieferschein. Die Behörde verlangt aber einen Nachweis – im genannten Bescheid Liefernachweise und Standortskizze binnen 14 Tagen. Ein Kassenbon genügt nicht, und eine nicht anerkannte Pflanzung müssen Sie wiederholen.

Fällung, Beschaffung, Pflanzung und Nachweis aus einer Hand

KANIA betreibt einen eigenen Pflanzenhandel mit über 12.500 Positionen – Alleebäume, Hochstämme, Obstbäume, Sträucher, Stauden. Wir beschaffen genau die Sortierung, die in Ihrem Bescheid steht.

  • Fällung samt Stubbenentfernung und Entsorgung – siehe Baumfällung in Potsdam
  • Beschaffung in der geforderten Sortierung, mit Lieferschein als Nachweis
  • Pflanzung: Pflanzgrube, Bodenverbesserung, Verankerung, Stammschutz, Gießrand
  • Entwicklungspflege – Potsdam verlangt guten Zustand nach drei Jahren, Berlin Anwachsen nach vier
  • Nachweisunterlagen: Lieferbelege, Standortskizze, Fotodokumentation

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Ausgleichszahlung als Alternative

In Berlin dürfen Antragsteller nach § 6 zwischen Ersatzpflanzung und Ausgleichsabgabe wählen; die Abgabe bemisst sich nach dem Wert handelsüblicher Baumschulware „zuzüglich eines Zuschlags in gleicher Höhe“. In Potsdam kommt eine Ausgleichszahlung in Betracht, wenn nicht gepflanzt werden kann: ortsüblicher Bruttoerwerbspreis zuzüglich 100 Prozent für Pflanzung sowie Herstellungs- und Entwicklungspflege über drei Jahre.

Sie zahlen also rechnerisch den doppelten Pflanzenwert – und haben danach keinen Baum. Wer pflanzt, bezahlt Pflanze und Arbeit einmal, und der Baum steht auf dem eigenen Grundstück. Ob das günstiger ausfällt, hängt vom Einzelfall ab; wir rechnen Ihnen beide Wege durch.

Fristen und Pflanzzeiten

§ 7 der Potsdamer Baumschutzverordnung sieht vor, dass eine Frist für die Ersatzpflanzung festgelegt wird; Berliner Bescheide nennen ein Enddatum. Diese Frist kollidiert mit zwei kurzen Zeitfenstern:

  • Fällsaison: § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken vom 1. März bis 30. September zu beseitigen; Ausnahmen gelten u. a. für behördlich angeordnete Maßnahmen und die Verkehrssicherung.
  • Pflanzzeit für Ballenware: Oktober bis November und März bis April, bei frostfreiem Boden – also in der Vegetationsruhe, nicht im Sommer.

Praktisch heißt das: Fällung im Herbst, Ersatzpflanzung direkt danach oder im Frühjahr. Wer erst im Sommer anfragt, verliert ein Pflanzjahr.

So läuft es ab

  • 1. Bescheid senden – per E-Mail oder WhatsApp. Wir lesen die Auflage.
  • 2. Kostenloses Aufmaß – Baum, Boden, Zufahrt, Pflanzstandorte.
  • 3. Festpreisangebot – auf Wunsch mit Vergleichsrechnung zur Ausgleichszahlung.
  • 4. Fällung in der Fällsaison, mit Stubbenentfernung und Entsorgung.
  • 5. Beschaffung und Pflanzung in der Pflanzzeit, in geforderter Sortierung.
  • 6. Nachweis – Lieferbelege, Standortskizze, Fotos für die Behörde.
  • 7. Entwicklungspflege: Wässern, Verankerung, Erziehungsschnitt.

Was kostet eine Ersatzpflanzung?

Pauschalpreise wären unseriös, weil jede Auflage anders aussieht. Den Preis bestimmen:

  • Anzahl der Bäume laut Bescheid
  • Geforderte Sortierung – ein Hochstamm mit 18–20 cm Stammumfang kostet ein Vielfaches eines 12–14-cm-Baumes und braucht schwereres Gerät
  • Baumart – Verfügbarkeit und Erwerbspreis schwanken deutlich
  • Boden – Verdichtung, Bauschutt oder Wurzelreste erhöhen den Aushub
  • Zugänglichkeit – Zufahrt oder Handtransport in den Hinterhof
  • Verankerung, Stammschutz, Bewässerung, Dauer der Entwicklungspflege
  • Fällung und Stubbenentfernung, falls mitbeauftragt

Das Aufmaß ist kostenlos, danach erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.

Einzugsgebiet

Wir arbeiten in Potsdam, Berlin (alle Bezirke) und im Umland: Werder (Havel), Schwielowsee, Caputh, Geltow, Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Michendorf, Nuthetal, Falkensee.

Rechtsstände ändern sich; diese Angaben ersetzen keine Behördenauskunft. Maßgeblich ist der Wortlaut Ihres Bescheids.

Häufige Fragen zur Ersatzpflanzung

Wie viele Ersatzbäume muss ich in Potsdam pflanzen?

Die Potsdamer Baumschutzverordnung verlangt in § 7 pro angefangene 30 Zentimeter Stammumfang des gefällten Baumes einen Ersatzbaum derselben oder einer gleichwertigen Art. Eine Linde mit 150 Zentimetern Stammumfang ergibt damit fünf Ersatzbäume. War der Baum in seiner Vitalität eingeschränkt, kann sich die Zahl mindern. Maßgeblich ist Ihr Bescheid.

Wie viele Ersatzbäume verlangt Berlin?

Berlin rechnet gestaffelt. Nach § 6 der Berliner Baumschutzverordnung und ihrer Anlage richtet sich die Anzahl nach Stammumfang und Baumart. Bei hochwertigen Arten wie Eiche, Buche, Linde oder Ahorn ist bis 120 Zentimeter ein Baum zu pflanzen, bis 160 Zentimeter zwei, bis 200 Zentimeter drei und über 360 Zentimeter acht.

Welche Pflanzqualität fordert die Behörde?

Potsdam verlangt mittlere Baumschulqualität, dreimal verpflanzt, mit 12 bis 14 Zentimetern Stammumfang. Berlin fordert Hochstämme, deren Sortierung sich nach dem Zustand des beseitigten Baumes richtet; bei einem gesunden Baum sind 18 bis 20 Zentimeter Stammumfang vorgesehen. Bezirksämter verlangen im Bescheid regelmäßig Drahtballenware und schließen Containerware ausdrücklich aus.

Kann ich statt zu pflanzen eine Ausgleichszahlung leisten?

In Berlin können Antragsteller nach § 6 zwischen Ersatzpflanzung und Ausgleichsabgabe wählen. In Potsdam kommt die Ausgleichszahlung in Betracht, wenn eine Ersatzpflanzung nicht geleistet werden kann. Berechnet wird jeweils der Wert der Baumschulware zuzüglich eines Zuschlags in gleicher Höhe – in Potsdam plus 100 Prozent für Pflanzung und dreijährige Entwicklungspflege.

Bis wann muss die Ersatzpflanzung erfolgt sein?

Die Frist steht in Ihrem Bescheid. Die Potsdamer Verordnung sieht in § 7 ausdrücklich vor, dass eine Frist für die Ersatzpflanzung festgelegt wird; Berliner Bescheide nennen ein konkretes Enddatum. Ballenware wird im Oktober und November oder im März und April gepflanzt. Planen Sie früh, die Zeitfenster sind kurz.

Darf ich die Ersatzpflanzung selbst durchführen?

Grundsätzlich ja, die Auflage trifft Sie als Eigentümer. Sie müssen aber die vorgeschriebene Sortierung beschaffen, die Pflanzung nachweisbar dokumentieren und den Baum anwachsen lassen: Potsdam verlangt einen guten Zustand drei Jahre nach der Pflanzung, Berlin das Anwachsen nach vier Jahren. Geht der Baum ein, ist nachzupflanzen.

Kontakt

KANIA Garten- und Landschaftsbau
Ganghoferstr. 5, 14476 Potsdam
Telefon: 01575 275 36 25
E-Mail: info@kania-galabau.de

Schicken Sie uns Ihren Fällbescheid – wir sagen Ihnen, wie viele Bäume in welcher Qualität gefordert sind.

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