Winterdienst in Potsdam und Umgebung
Räumen und Streuen zu festen Zeiten, ohne dass Sie anrufen müssen — und mit einem Protokoll über jeden Einsatz. Der Nachweis ist der eigentliche Wert, nicht die Schaufel. Für Hausverwaltungen, Gewerbe und Privatgrundstücke.
Jetzt vormerken: 01575 275 36 25 Ganzjährig statt nur im Winter
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Winterdienstverträge werden im Spätsommer geschlossen, nicht im November. Wer beim ersten Schneefall anruft, bekommt keine Tour mehr — die sind dann gefahren und verplant. Für die Saison vormerken lassen kostet nichts und bindet Sie zu nichts.
Für wen wir fahren
- Gehwege, Zuwege und Hauseingänge
- Zufahrten und Stellplätze
- Mülltonnenstandplätze und Zuwege dorthin
- Dokumentation jedes Einsatzes
- Parkplatz und Zufahrt
- Eingangsbereich und Kundenweg
- Anlieferungszone
- Räumung vor Betriebsbeginn nach Absprache
- Gehweg vor dem Grundstück
- Zuweg zur Haustür
- Zufahrt bis zur Garage
- Auf Wunsch nur bei Bedarf statt im Abo
Was tatsächlich zählt: die Dokumentation
Wenn im Januar jemand vor einem Hauseingang stürzt, wird eine Frage gestellt, und nur eine: Wurde geräumt, wann, und womit? Wer das nicht belegen kann, steht schlecht da — auch wenn geräumt wurde. Deshalb ist ein Winterdienst ohne Protokoll nur ein halber Winterdienst.
Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, geräumter Fläche und ausgebrachtem Streumittel. Bei mehreren Objekten bekommen Sie die Aufstellung gesammelt, nicht als lose Zettel. Für eine Hausverwaltung ist das der Unterschied zwischen „wir haben da eine Firma" und einer belastbaren Akte.
Wie der Einsatz abläuft
- Wetterlage prüfenIn den frühen Morgenstunden, bevor der Berufsverkehr losgeht. Das ist die Leistung, für die die Bereitschaftspauschale da ist — auch an den Tagen, an denen nichts passiert.
- Feste Tour fahrenIhr Objekt hat einen festen Platz in der Reihenfolge, die sich nach Nutzung und vereinbarten Zeiten richtet. Sie müssen nicht anrufen und nicht nachfragen.
- Räumen und streuenGehweg, Zuweg, Eingang und Zufahrt im vereinbarten Umfang. Räumgut wird so gelagert, dass es beim Abtauen nicht auf die geräumte Fläche zurückläuft.
- ProtokollierenDatum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel. Bei Bedarf mit Foto. Die Aufstellung bekommen Sie gesammelt.
- Im Frühjahr aufnehmenSplitt wird abgekehrt und aufgenommen, nicht liegen gelassen. Sonst steht er im April im Beet und in der Rasenkante.
Streumittel: was gestreut wird und warum
Im Regelfall abstumpfende Mittel, also Splitt oder Sand. Sie wirken mechanisch, schaden Bäumen und Boden nicht und lassen sich im Frühjahr wieder aufnehmen. Ob Auftausalz an Ihrem Objekt überhaupt zulässig ist, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde — vielerorts ist es auf Gehwegen eingeschränkt oder untersagt. Wir richten uns danach und schreiben ins Protokoll, was tatsächlich ausgebracht wurde.
Der Punkt, den viele erst im Frühjahr merken: Splitt verschwindet nicht von allein. Wird er nicht aufgenommen, liegt er in der Rasenkante, im Beet und im Gully. Bei uns ist das Aufnehmen Teil der Saison und keine Zusatzrechnung im April.
Was wir nicht versprechen
Wir sagen Ihnen nicht zu, dass Sie mit einem Vertrag aus jeder Haftung heraus sind. Ob und wieweit die Pflicht durch Vertrag übergeht, hängt an Ihrer Satzung und an der konkreten Vereinbarung — das beantwortet ein Rechtsanwalt, nicht ein Gartenbaubetrieb. Wir sagen auch nicht zu, dass jede Fläche zu jeder Minute schneefrei ist; bei anhaltendem Schneefall wird mehrfach gefahren, aber nicht durchgehend.
Was wir zusichern: feste Zeiten, eine feste Tour, ein Protokoll über jeden Einsatz und einen Ansprechpartner, der ans Telefon geht.
Warum der Winterdienst zum Gartenbetrieb gehört
Dieselben Fahrzeuge, dieselbe Kolonne, dasselbe Grundstück — nur ein halbes Jahr später. Wer im Sommer bei Ihnen mäht, die Hecke schneidet und das Laub holt, kennt im Januar die Stelle, an der die Platte wackelt, und weiß, wo der Schnee hin darf und wo nicht. Deshalb bieten wir Winterdienst am liebsten als Teil eines ganzjährigen Pflegevertrags an: Aus einem Saisonvertrag über acht Monate wird eine Betreuung über zwölf, und Sie haben einen Ansprechpartner statt zwei.
Einzugsgebiet
Wir fahren in Potsdam und im direkten Umland — Werder (Havel), Geltow, Caputh, Michendorf, Nuthetal, Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf. Winterdienst funktioniert nur auf kurzen Wegen: Was nicht in einer Tour zu schaffen ist, nehmen wir nicht an, weil sonst am Ende jemand zu spät bekommt, was er bezahlt hat. Für Objekte in Berlin fragen Sie bitte konkret an.
Rund ums Objekt bieten wir außerdem Gartenpflege im Abo, Außenanlagenpflege für die Wohnungswirtschaft und Entwässerung von Hofflächen — das Thema, das jedes Frühjahr nach dem Tauwasser aufkommt.
Häufige Fragen
Wer ist eigentlich verpflichtet zu räumen?
Die Räum- und Streupflicht für Gehwege regelt die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde, und sie ist von Ort zu Ort verschieden — in Potsdam anders als in Werder, Kleinmachnow oder Michendorf. In aller Regel trifft sie den Grundstückseigentümer beziehungsweise wird auf die Anlieger übertragen. Was in Ihrer Satzung steht, welche Zeiten gelten und wie breit geräumt sein muss, sollten Sie dort nachlesen — wir richten den Einsatzplan danach aus. Wir geben Ihnen keine Rechtsauskunft, und niemand, der Ihnen einen Vertrag verkaufen will, sollte das tun.
Kann ich die Pflicht auf euch übertragen?
Die tatsächliche Durchführung ja — das ist der Sinn eines Winterdienstvertrags. Ob und in welchem Umfang damit auch die Haftung übergeht, hängt am Vertrag und an der jeweiligen Satzung. Seriös lässt sich das nur im Einzelfall beantworten, und dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig, nicht ein Gartenbaubetrieb. Was wir zusichern können: Wir dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar, damit Sie im Streitfall belegen können, was wann getan wurde.
Wann kommt ihr?
Die Einsatzzeiten werden im Vertrag festgelegt, weil sie sich nach Ihrer Satzung und Ihrer Nutzung richten — ein Bürogebäude braucht andere Zeiten als eine Wohnanlage. Grundsätzlich gilt: Wir fahren eine feste Tour, und Ihr Objekt hat darin einen festen Platz. Sie müssen nicht anrufen, wenn es geschneit hat.
Welches Streumittel setzt ihr ein?
Im Regelfall abstumpfende Mittel — Splitt oder Sand. Ob und wo Auftausalz zulässig ist, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde; vielerorts ist es auf Gehwegen eingeschränkt oder untersagt, weil es Bäumen, Boden und Bauwerken schadet. Wir halten uns an das, was bei Ihnen gilt, und schreiben ins Protokoll, was tatsächlich ausgebracht wurde. Was wir mitdenken: Splitt muss im Frühjahr wieder aufgenommen werden, sonst liegt er im Beet.
Was passiert mit dem Räumgut?
Schnee wird auf der Fläche so gelagert, dass er niemanden behindert und beim Abtauen nicht auf den geräumten Weg zurückläuft — nicht auf Beete, nicht auf Rasenflächen, wenn es sich vermeiden lässt, und nicht vor dem Nachbargrundstück. Das klingt nebensächlich, ist aber der häufigste Grund für Ärger nach dem ersten Schnee.
Was kostet das?
Winterdienst wird in zwei Teilen abgerechnet: eine Bereitschaftspauschale je Wintermonat, die unabhängig davon anfällt, ob Schnee liegt, und die tatsächlichen Einsätze. Die Pauschale bezahlt, dass jemand um vier Uhr morgens die Wetterlage prüft und fährt, ohne dass Sie anrufen. Ihr konkreter Preis hängt an Fläche, Zuschnitt und Erreichbarkeit — rufen Sie an, dann rechnen wir Ihr Objekt durch.
Nehmt ihr auch nur den Winterdienst, ohne Gartenpflege?
Ja. Es ist nur meistens sinnvoller, beides zusammen zu vergeben: Dieselbe Kolonne, die im Sommer bei Ihnen mäht, kennt im Winter das Grundstück — wo der Gully liegt, wo die Stufe ist, wo der Splitt im Frühjahr nicht ins Beet gehört. Wer beides zusammenlegt, hat außerdem einen Ansprechpartner statt zwei.
Objekt durchsprechen: 01575 275 36 25
Zur Räum- und Streupflicht nennen wir bewusst keine Paragraphen: Sie ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde und ist örtlich verschieden. Maßgeblich ist die Satzung, die für Ihr Grundstück gilt.