Baumfällung in Potsdam, Berlin und Brandenburg
KANIA Garten- und Landschaftsbau fällt Bäume auf Privatgrundstücken, Gewerbeflächen und Baugrundstücken. Wir übernehmen Fällung, Stubbenentfernung, Rodung ganzer Flächen sowie den Abtransport von Holz und Schnittgut. Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos, den Preis erhalten Sie als Festpreis nach Aufmaß.
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Unsere Leistungen rund um die Baumfällung
Baumfällung
Wir fällen Laub- und Nadelbäume jeder gängigen Größe: abgestorbene Kiefern, morsche Weiden, Pappeln mit Bruchgefahr oder Bäume, die einem Bauvorhaben im Weg stehen. Ist genügend Fallraum vorhanden, kommt der Baum am Stück zu Fall.
Fällung in Teilstücken bei beengten Verhältnissen
Steht der Baum zwischen Haus, Garage, Zaun oder Freileitung, ist eine Fällung am Stück nicht möglich. Dann arbeiten wir von oben nach unten: Der Baum wird in Seilklettertechnik erstiegen und stückweise abgetragen, schwere Teilstücke werden kontrolliert abgeseilt. Bei passender Zufahrt kommt alternativ eine Hubarbeitsbühne oder ein Kran zum Einsatz. Das ist aufwendiger, schützt aber Gebäude und Bepflanzung.
Stubbenentfernung und Wurzelstockfräsen
Den verbleibenden Stubben entfernen wir auf Wunsch mit der Stubbenfräse oder graben ihn mit dem Bagger aus – je nachdem, ob die Fläche später Rasen, Beet, Pflaster oder Baugrund werden soll. Fräsgut und Wurzeln nehmen wir mit, die Grube wird verfüllt.
Rodung von Flächen
Für Neubauten, Zufahrten oder die Neuanlage eines Gartens roden wir komplette Flächen: Bäume, Sträucher, Wildaufwuchs und Wurzelwerk – auch auf über Jahre verwilderten Grundstücken.
Ein häufiger Auftrag sind alte Thujahecken: von innen verkahlt, oft über zwei Meter breit und nicht mehr zurückschneidbar. Wir entfernen sie samt Wurzelstöcken, sodass die Fläche für einen neuen Zaun oder eine Neupflanzung frei ist.
Abtransport und Entsorgung
Stammholz, Äste, Schnittgut und Wurzelwerk fahren wir ab und führen sie einer ordnungsgemäßen Verwertung zu. Möchten Sie Brennholz behalten, nennen Sie uns die Länge – wir schneiden ab und stapeln es an einer Stelle Ihrer Wahl. Die Arbeitsfläche bleibt besenrein.
Wann darf gefällt werden?
Schonzeit vom 1. März bis 30. September
§ 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Satz 2 nennt Ausnahmen, unter anderem für behördlich angeordnete Maßnahmen, für Maßnahmen im öffentlichen Interesse, die der Verkehrssicherheit dienen, und für zulässige Bauvorhaben, bei denen nur geringfügiger Gehölzbewuchs beseitigt werden muss.
Unabhängig davon gilt der Artenschutz ganzjährig: Ist ein Baum von Vögeln, Fledermäusen oder anderen geschützten Arten besetzt, darf er nicht ohne Weiteres beseitigt werden. Wir prüfen das vor Arbeitsbeginn.
Kommunale Baumschutzsatzungen
Ob zusätzlich eine Fällgenehmigung nötig ist, regelt die Satzung beziehungsweise Verordnung Ihrer Kommune. Sie legt fest, ab welchem Stammumfang ein Baum geschützt ist, welche Arten ausgenommen sind und ob eine Ersatzpflanzung verlangt wird.
- Potsdam: Nach der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt sind Bäume ab 60 Zentimetern Stammumfang geschützt, Obstbäume ab 80 Zentimetern; gemessen wird in 100 Zentimetern Höhe über dem Erdboden. Die Beseitigung eines geschützten Baumes muss die Untere Naturschutzbehörde genehmigen. Als Ersatz sieht die Verordnung je angefangene 30 Zentimeter Stammumfang eine Neupflanzung vor.
- Berlin: Die Berliner Baumschutzverordnung schützt alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel ab 80 Zentimetern Stammumfang, gemessen in 1,30 Metern Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm ab 50 Zentimetern Umfang. Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks.
- Übriges Brandenburg: Eine landesweite Baumschutzverordnung besteht seit Ende 2010 nicht mehr. Maßgeblich sind die Satzungen der Städte, Gemeinden und Landkreise – die Schwellenwerte unterscheiden sich örtlich.
Rechtsstände ändern sich; diese Angaben ersetzen keine Behördenauskunft. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, ob Ihr Baum voraussichtlich genehmigungspflichtig ist, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Was kostet eine Baumfällung?
Pauschalpreise wären unseriös, weil kein Baum dem anderen gleicht. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Höhe und Kronenausdehnung – je höher der Baum, desto mehr Arbeitsschritte und Sicherung.
- Stammdurchmesser und Holzart – dickes Hartholz kostet Schnittzeit und erzeugt mehr Volumen.
- Zugänglichkeit – ein frei stehender Baum mit Zufahrt ist günstiger als einer im Hinterhof.
- Fälltechnik – Fällung am Stück, Abtragen per Seilklettertechnik oder Einsatz von Hubarbeitsbühne beziehungsweise Kran.
- Standortumfeld – Gebäude, Leitungen oder Nachbargrundstücke erfordern zusätzliche Sicherung.
- Stubben – stehen lassen, fräsen oder ausbaggern.
- Entsorgungsmenge – wie viele Kubikmeter abgefahren werden und was als Brennholz bleibt.
Kostenlose Besichtigung und Festpreis nach Aufmaß
Wir kommen zu Ihnen, sehen uns Baum und Zufahrt an und nehmen Maß. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot zum Festpreis – mit Leistungen, Entsorgung und Termin. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Nachforderungen entstehen nur bei nachträglicher Auftragserweiterung.
Einzugsgebiet
Wir arbeiten in Potsdam, Berlin und im brandenburgischen Umland, darunter Werder (Havel), Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Michendorf, Nuthetal, Caputh und Falkensee. Fragen Sie auch bei anderen Orten an.
Häufige Fragen zur Baumfällung
Darf ich einen Baum im Sommer fällen?
Nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken und Gebüsche zu beseitigen oder auf den Stock zu setzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig. Ausnahmen gelten unter anderem für Maßnahmen der Verkehrssicherheit. Zusätzlich kann eine kommunale Baumschutzsatzung greifen.
Ab welchem Stammumfang brauche ich in Potsdam eine Fällgenehmigung?
Die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt Potsdam schützt Bäume ab 60 Zentimetern Stammumfang und Obstbäume ab 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden. Die Beseitigung eines solchen Baumes muss von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden. In anderen Gemeinden gelten abweichende Schwellenwerte, deshalb lohnt eine Nachfrage bei der jeweiligen Verwaltung.
Was kostet das Fällen eines Baumes?
Der Preis hängt von Höhe, Stammdurchmesser, Holzart, Zugänglichkeit und Fälltechnik ab: Eine Fällung am Stück auf freier Fläche ist deutlich günstiger als das Abtragen in Teilstücken per Seilklettertechnik zwischen Haus und Zaun. Hinzu kommen Stubbenentfernung und Entsorgungsmenge. Ein belastbarer Preis entsteht erst nach einem Aufmaß vor Ort, das bei KANIA kostenlos ist.
Muss der Wurzelstock mit entfernt werden?
Nein, das entscheiden Sie. Soll die Fläche später Rasen, Beet, Terrasse oder Baugrund werden, ist die Entfernung sinnvoll, weil Wurzelreste Setzungen und Pilzbefall begünstigen. Der Stubben wird entweder gefräst oder mit dem Bagger ausgehoben; das Material wird abgefahren und die Grube verfüllt. Bleibt der Stubben stehen, sinken die Kosten.
Wer entsorgt das Holz nach der Fällung?
Wir transportieren Stammholz, Äste, Schnittgut und Wurzelwerk ab und führen sie einer ordnungsgemäßen Verwertung zu. Der Abtransport ist Teil des Festpreises und wird im Angebot ausgewiesen. Möchten Sie Brennholz behalten, schneiden wir das Stammholz auf die gewünschte Länge und stapeln es an einer von Ihnen bestimmten Stelle auf dem Grundstück.
Wie läuft eine Fällung auf einem engen Grundstück ab?
Steht zu wenig Fallraum zur Verfügung, wird der Baum nicht am Stück gefällt, sondern von oben nach unten abgetragen. Der Kletterer erschließt den Baum in Seilklettertechnik, nimmt die Krone stückweise ab und seilt schwere Teile kontrolliert ab. Alternativ kommt bei passender Zufahrt eine Hubarbeitsbühne oder ein Kran zum Einsatz.
Kontakt
KANIA Garten- und Landschaftsbau
Ganghoferstr. 5, 14476 Potsdam
Telefon: 01575 275 36 25
E-Mail: info@kania-galabau.de
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – am besten mit Foto und ungefährer Höhe des Baumes. Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin.
