Löschwasserzisterne in Brandenburg: Erdbau, Einbau und Auftriebssicherung

Der Tank ist bestellt – aber wer baut ihn ein? Hersteller liefern typischerweise „frei Baustelle, soweit anfahrbar, ohne Abladen“. Baugrube, Auftriebssicherung, Verfüllung, Domschacht und Feuerwehrzufahrt sind bauseits. Diese Lücke schließt KANIA Garten- und Landschaftsbau – für Bauherren und für Gemeinden und Ämter.

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Wann eine Löschwasserzisterne gefordert wird

§ 37 Absatz 2 der Brandenburgischen Bauordnung ist knapp: „Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.“ Das ist Genehmigungsvoraussetzung – ohne Nachweis wird nicht oder nur unter Auflage genehmigt. Drei Konstellationen sind typisch:

  • Keine oder zu schwache Hydrantenversorgung. Im ländlichen Brandenburg deckt der Leitungsdurchfluss den Bedarf oft nicht.
  • Auflage in der Baugenehmigung. Die Zisterne wird Bedingung für die Nutzungsaufnahme.
  • Objektschutz. Nach § 3 Absatz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gewährleisten Gemeinden, Ämter und kreisfreie Städte eine angemessene Löschwasserversorgung – den Grundschutz. Darüber hinausgehende Risiken wie Lager, Produktion oder große Sonderbauten sichert der Eigentümer selbst.

Bemessung: Wie die erforderliche Menge ermittelt wird

Maßgeblich ist das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Ausgabe Februar 2008). Der Bedarf wird über Tabelle 1 nach baulicher Nutzung und Gefahr der Brandausbreitung abgeleitet und liegt für den Grundschutz zwischen 48 und 192 m³/h – bereitzustellen über mindestens zwei Stunden, nachzuweisen im Umkreis von 300 Metern. Aus 48 m³/h ergeben sich 96 m³. Die Einstufung nimmt der Brandschutznachweis vor, abgestimmt mit der Brandschutzdienststelle. Wir bemessen nicht – wir bauen ein, was der Nachweis vorgibt.

Bauarten im Vergleich

Unterirdischer Löschwasserbehälter (DIN 14230)

Der Regelfall bei Einzelobjekten. Die Norm unterscheidet kleine Behälter mit 75 bis 150 m³ nutzbarem Volumen, mittlere über 150 bis 300 m³ und große über 300 m³. Vorteil: unabhängig von Grundwasser und Trockenheit, kein Flächenverbrauch. Nachteil: der höchste Erdbauaufwand – hier klemmen die meisten Projekte.

Löschwasserbrunnen (DIN 14220)

Gebohrter Brunnen aus dem Grundwasserleiter. Vorteil: kein Behälter, wenig Fläche, große Dauerergiebigkeit. Nachteil: setzt einen ergiebigen Leiter voraus, ist wasserrechtlich zu behandeln und braucht Ergiebigkeitsprüfungen – in Waldbrandregionen dennoch häufig gewählt.

Löschwasserteich (DIN 14210)

Offenes, abgedichtetes Becken. Vorteil: große Volumina zu geringen Baukosten. Nachteil: viel Fläche, Absturzsicherung, Verlandung, Vereisung, laufende Unterhaltung.

Offenes Gewässer

See, Fluss oder Kanal in der Nähe. Vorteil: keine Baukosten für den Speicher. Nachteil: Saugstelle und Zufahrt müssen befestigt und freigehalten werden, die geodätische Saughöhe von 7,5 Metern darf nicht überschritten werden – bei fallenden Pegeln kritisch.

Was der Einbau umfasst

Unser Leistungsumfang beginnt, wo der Lieferschein endet:

  • Baugrubenaushub mit Böschung oder Verbau, Abfuhr des Überschusses.
  • Sohle und Unterbau – Tragschicht oder Kiesbett nach Einbauanleitung.
  • Auftriebssicherung bei hohem Grundwasser oder bindigem Boden nach statischer Vorgabe.
  • Einheben und Ausrichten, bei Bedarf mit Wasserhaltung.
  • Lagenweise Verfüllung mit freigegebenem Material – bei Kunststoffbehältern sind mechanische Verdichter regelmäßig ausgeschlossen.
  • Domschacht und Abdeckung nach Lastklasse.
  • Entnahmestelle mit A-Festkupplung nach DIN 14244.
  • Kennzeichnung mit Hinweisschild nach DIN 4066.
  • Befahrbare Zufahrt und Aufstellfläche für die Feuerwehr nach DIN 14090 (Ausgabe 2024-02) als Pflaster, Schotterrasen oder Rasengitter.
  • Wiederherstellung der Oberfläche.

Warum die Auftriebssicherung der kritische Punkt ist

Ein leerer Behälter ist ein Schwimmkörper. Steht Grund- oder Schichtenwasser an – in der Havelniederung, in Potsdam-Mittelmark und im Havelland eher Regel als Ausnahme – wirkt Auftrieb, sobald der Tank leer in der Grube steht. Herstellerangaben verlangen typischerweise mindestens 1,3-fache Sicherheit dagegen.

Fehlt sie, hebt der Behälter an: Anschlüsse reißen, der Domschacht verkantet. Der Schaden zeigt sich oft erst Monate später, und die Reparatur heißt: Grube erneut öffnen. Deshalb klären wir vorab den Bemessungswasserstand und setzen die vorgegebene Lösung um – Ballastplatte, Ankerbänder oder Auflast, bei bindigem Boden mit Dränung.

Abstimmung mit Bauamt und Feuerwehr

Wir stimmen die Ausführung vor Baubeginn mit der unteren Bauaufsicht und der örtlichen Feuerwehr ab: Lage der Entnahmestelle außerhalb des Trümmerschattens, Anfahrbarkeit, Aufstellfläche, Beschilderung, Abnahme. Vorher geklärt kosten diese Punkte nichts, bei der Abnahme viel.

Für Gemeinden und Ämter

Als Träger des örtlichen Brandschutzes stehen Sie in der Pflicht zum Grundschutz. Für kommunale Auftraggeber übernehmen wir:

  • Erdbau und Einbau neuer unterirdischer Löschwasserbehälter, etwa am Gerätehaus,
  • Sanierung von Bestandsanlagen: verlandete Saugschächte, abgesackte Abdeckungen, untragfähige Zufahrten,
  • Saugstellen an Teichen und Gewässern herstellen und ertüchtigen,
  • befestigte Zufahrten und Aufstellflächen, auch deren Freihaltung von Bewuchs.

Zu Fördermitteln: Die Förderrichtlinie Löschwasserversorgung (FLV) des MIK vom 21. Juli 2021 ist am 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten – wir bewerben sie nicht als laufendes Programm. Aktuelle Förderwege erfragen Sie bitte beim Landkreis.

Was kostet der Einbau?

Ein Pauschalpreis wäre unseriös – jede Grube ist anders. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Behältervolumen und Bauart – Kunststoff, Stahl oder Betonfertigteil.
  • Einbautiefe und Aushubmenge.
  • Bodenklasse – Sand, bindiger Boden oder Bauschutt.
  • Grundwasserstand – Wasserhaltung und Umfang der Auftriebssicherung.
  • Entsorgung – Menge und Deklarationsklasse des Aushubs.
  • Zufahrt und Kranstellfläche – erreichen Sondertransport und Kran das Grundstück?
  • Lastklasse der Abdeckung, Umfang der Feuerwehrflächen und Wiederherstellung der Oberfläche.

Zum Behälter selbst nennt ein Fachhändler rund 250 bis 450 Euro je Kubikmeter, ausdrücklich ohne Einbau (Händlerangabe tankhandel.de, abgerufen Juli 2026). Unsere Erdbauleistung kalkulieren wir getrennt nach Aufmaß.

Kostenlose Besichtigung, Angebot nach Aufmaß

Wir sehen uns Grundstück, Zufahrt, Boden und die Vorgaben Ihres Brandschutznachweises an und erstellen ein schriftliches Angebot – abgestimmt auf die Einbauanleitung Ihres Herstellers.

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Einzugsgebiet

Wir arbeiten in Brandenburg und im Berliner Umland, Schwerpunkt Potsdam-Mittelmark und Havelland: Potsdam, Werder (Havel), Michendorf, Beelitz, Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Falkensee, Nauen und Brandenburg an der Havel.

Planen Sie weitere Erdbehälter, sehen Sie auch Abwassertank und Regenwasserzisterne – Baugrube, Kran und Zufahrt lassen sich oft in einem Zug abwickeln.

Häufige Fragen zur Löschwasserzisterne

Wann verlangt die Baugenehmigung in Brandenburg eine Löschwasserzisterne?

§ 37 Absatz 2 der Brandenburgischen Bauordnung fordert, dass zur Brandbekämpfung eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung steht. Kann das Trinkwassernetz den nach DVGW W 405 ermittelten Bedarf nicht liefern oder liegt kein Hydrant nah genug, verlangt die Bauaufsicht einen eigenen Nachweis. Eine unterirdische Löschwasserzisterne ist dann die übliche Lösung, häufig als Auflage in der Genehmigung.

Wie groß muss eine Löschwasserzisterne sein?

Die Größe folgt aus dem Löschwasserbedarf nach DVGW-Arbeitsblatt W 405. Für den Grundschutz liegen die Richtwerte je nach baulicher Nutzung und Brandausbreitungsgefahr zwischen 48 und 192 Kubikmetern pro Stunde, bereitzustellen über mindestens zwei Stunden. Aus dem unteren Wert ergeben sich 96 Kubikmeter. Verbindlich festgelegt wird die Größe im Brandschutznachweis.

Liefert der Tankhersteller den Einbau mit?

In der Regel nicht. Unterirdische Löschwasserbehälter werden typischerweise per Sondertransport frei Baustelle geliefert, soweit anfahrbar und ohne Abladen. Baugrube, Sohle, Auftriebssicherung, Einheben, Verfüllung, Domschacht und Feuerwehrzufahrt sind bauseitige Leistungen. Genau diesen Teil übernimmt KANIA – nach der Einbauanleitung des jeweiligen Herstellers, damit dessen Gewährleistung erhalten bleibt.

Was bedeutet Auftriebssicherung und wann ist sie nötig?

Ein leerer Behälter im Grundwasser wirkt wie ein Schwimmkörper und kann aufschwimmen. Nötig ist die Sicherung, sobald der Bemessungswasserstand über die Behältersohle reicht oder bindiger Boden Stauwasser hält. Hersteller fordern typischerweise mindestens 1,3-fache Sicherheit gegen Auftrieb des leeren Tanks. Umgesetzt wird das über Ballastplatte, Verankerung oder Auflast nach statischer Vorgabe – ergänzt um eine Dränung.

Zisterne, Löschwasserbrunnen oder Löschwasserteich – was ist sinnvoller?

Der unterirdische Behälter nach DIN 14230 ist witterungsunabhängig und braucht wenig Fläche, verursacht aber den größten Erdbauaufwand. Ein Löschwasserbrunnen nach DIN 14220 lohnt bei ergiebigem Grundwasserleiter und ist wasserrechtlich zu behandeln. Ein Löschwasserteich nach DIN 14210 liefert große Volumina günstig, braucht aber viel Fläche, Absturzsicherung und laufende Unterhaltung. Entscheidend sind Baugrund, Platz und Wasserdargebot.

Brauche ich eine eigene Zufahrt für die Feuerwehr?

Die Entnahmestelle muss mit dem Löschfahrzeug anfahrbar sein und außerhalb des Trümmerschattens liegen; dazu gehören Zufahrt und Aufstellfläche nach DIN 14090. Die Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr nennen mindestens 3 Meter lichte Breite, 3,50 Meter lichte Höhe und eine Auslegung auf 10 Tonnen Achslast. Den tragfähigen Aufbau stellen wir mit her.

Kontakt

KANIA Garten- und Landschaftsbau
Ganghoferstr. 5, 14476 Potsdam
Telefon: 01575 275 36 25
E-Mail: info@kania-galabau.de

Senden Sie uns den Löschwasserpunkt aus dem Brandschutznachweis, das Datenblatt des Behälters und – falls vorhanden – das Baugrundgutachten.

Angaben zu Recht und Normen nach bestem Wissen, Stand Juli 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Originaltexte und die Herstellerangaben.