Staudenknöterich entfernen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg liegt die amtliche Artenliste, aus der die Datumsangaben auf allen unseren Neophytenseiten stammen. Für Ihre Fläche zuständig ist eines von vier Regierungspräsidien.
Was in Baden-Württemberg gilt
Zuständig ist Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg — geprüft am 4. September 2026.
Vier Regierungspräsidien sind die Ansprechstellen
In Baden-Württemberg bearbeiten vier Regierungspräsidien Fragen zu invasiven Arten: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen, jeweils mit eigener Anschrift. Die Landesanstalt für Umwelt stellt daneben die zwischen den Bundesländern abgestimmten Managementmaßnahmenblätter bereit, unter anderem zu Götterbaum und Drüsigem Springkraut.
Quelle: LUBW, Invasive Arten
Hier liegt die amtliche Artenliste
Die LUBW veröffentlicht die Unionsliste als Tabelle mit dem Listungsdatum jeder einzelnen Art, zuletzt in der vierten Aktualisierung mit Stand 22. Oktober 2025. Diese Tabelle ist die Quelle für alle Datumsangaben auf unseren Neophytenseiten.
Quelle: LUBW, Liste der invasiven Arten der Unionsliste, 4. Aktualisierung (Stand 22.10.2025)
Anfahrt
Von Potsdam nach Baden-Württemberg ist es eine echte Anreise. Für eine einzelne Gartenecke lohnt sie sich für keine Seite, für eine zusammenhängende Fläche oder ein Baugrundstück schon. Besichtigung und Aufmaß sind kostenlos, danach bekommen Sie einen Festpreis.
Befall besprechen: 01575 275 36 25 Anfrage senden
Und was bundesweit gilt
Seit dem 7. August 2025 stehen alle drei Staudenknöterich-Arten selbst auf der EU-Unionsliste. Warum Mähen und Herbizide scheitern, wie tief ausgehoben wird und warum belasteter Boden nicht wieder eingebaut werden darf, steht auf der Hauptseite zu Staudenknöterich und Neophyten — dort stehen auch die Kostenfaktoren und die häufigen Fragen.
Andere Art auf dem Grundstück? Götterbaum, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Goldrute. Und Bambus, der zwar auf keiner Liste steht, aber dieselbe Erdbautechnik braucht.
Städte in Baden-Württemberg mit eigener Seite
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Rechtsstände und örtliche Vorgaben ändern sich. Diese Angaben ersetzen keine Behördenauskunft und keine Rechtsberatung.