Staudenknöterich entfernen in Berlin
In Berlin sitzt der Knöterich auf Bahnbrachen, an Ufern und in Hinterhöfen — oft genau auf der Grundstücksgrenze. Seit dem 7. August 2025 steht er auf der EU-Unionsliste.
Was in Berlin gilt
Zuständig ist Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt — geprüft am 4. September 2026.
Zuständig ist die Senatsverwaltung
Für invasive gebietsfremde Arten ist in Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Sie führt die Übersicht zu Neobiota in Berlin und ordnet die Arten der Unionsliste ein, die seit dem 1. Januar 2015 einen verbindlichen Rechtsrahmen bildet.
Quelle: Berlin.de, Invasive Tier- und Pflanzenarten — Neobiota in Berlin
21 der 114 Arten kommen in Berlin im Freiland vor
Berlin zählt nach: Von den 114 Arten der Unionsliste kommen derzeit 21 im Berliner Freiland vor. Das ist der höchste Wert, den ein deutsches Bundesland auf seiner eigenen Seite für sich ausweist — was bei einer Stadt mit Bahnbrachen, Häfen und Botanischen Gärten wenig überrascht.
Quelle: Berlin.de, Invasive Tier- und Pflanzenarten — Neobiota in Berlin
Ein Hinweis in eigener Sache zur Berliner Übersichtsseite
Die Berliner Übersicht führt den Japanischen Staudenknöterich an einer Stelle noch als Art, die „nicht auf der Unionsliste aufgeführt, aber invasiv“ sei. Das entsprach dem Stand vor dem 7. August 2025; seither ist er gelistet. Wir sagen das nicht, um eine Behörde vorzuführen — solche Seiten werden nachgezogen. Aber wenn Sie sich für Ihr Grundstück auf eine Auskunft stützen, prüfen Sie das Datum: Maßgeblich ist die Unionsliste selbst, nicht ihre Zusammenfassung.
Quelle: Berlin.de, Invasive Tier- und Pflanzenarten — Neobiota in Berlin (abgerufen am 4. September 2026)
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Und was bundesweit gilt
Seit dem 7. August 2025 stehen alle drei Staudenknöterich-Arten selbst auf der EU-Unionsliste. Warum Mähen und Herbizide scheitern, wie tief ausgehoben wird und warum belasteter Boden nicht wieder eingebaut werden darf, steht auf der Hauptseite zu Staudenknöterich und Neophyten — dort stehen auch die Kostenfaktoren und die häufigen Fragen.
Andere Art auf dem Grundstück? Götterbaum, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Goldrute. Und Bambus, der zwar auf keiner Liste steht, aber dieselbe Erdbautechnik braucht.
Rechtsstände und örtliche Vorgaben ändern sich. Diese Angaben ersetzen keine Behördenauskunft und keine Rechtsberatung.