Staudenknöterich entfernen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bündelt das Thema im Landesportal statt auf einer eigenen Fachbehördenseite. An der Sache ändert das nichts: Der Knöterich ist seit dem 7. August 2025 gelistet.
Was in Schleswig-Holstein gilt
Zuständig ist Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume — geprüft am 4. September 2026.
Landesportal statt eigener Fachbehördenseite
Schleswig-Holstein führt die Informationen zu invasiven Arten über das Landesportal, das dazu auch die Unionsliste nach der EU-Verordnung 1143/2014 erläutert. Beim länderübergreifenden Meldeprogramm AHlert-Nord ist als Ansprechstelle des Landes das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume benannt.
Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein, Invasive Arten — Unionsliste
Anfahrt
Von Potsdam nach Schleswig-Holstein ist es eine echte Anreise. Für eine einzelne Gartenecke lohnt sie sich für keine Seite, für eine zusammenhängende Fläche oder ein Baugrundstück schon. Besichtigung und Aufmaß sind kostenlos, danach bekommen Sie einen Festpreis.
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Und was bundesweit gilt
Seit dem 7. August 2025 stehen alle drei Staudenknöterich-Arten selbst auf der EU-Unionsliste. Warum Mähen und Herbizide scheitern, wie tief ausgehoben wird und warum belasteter Boden nicht wieder eingebaut werden darf, steht auf der Hauptseite zu Staudenknöterich und Neophyten — dort stehen auch die Kostenfaktoren und die häufigen Fragen.
Andere Art auf dem Grundstück? Götterbaum, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Goldrute. Und Bambus, der zwar auf keiner Liste steht, aber dieselbe Erdbautechnik braucht.
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Rechtsstände und örtliche Vorgaben ändern sich. Diese Angaben ersetzen keine Behördenauskunft und keine Rechtsberatung.