Staudenknöterich entfernen in Brandenburg
Brandenburg ist unser tägliches Arbeitsgebiet — hier fahren wir jede Woche zu Beständen raus. Seit dem 7. August 2025 ist der Japanische Staudenknöterich dabei nicht mehr nur lästig, sondern eine gelistete invasive Art.
Was in Brandenburg gilt
Zuständig ist Landesamt für Umwelt — geprüft am 4. September 2026.
Zuständig ist das Landesamt für Umwelt
Das Landesamt für Umwelt vollzieht in Brandenburg die EU-Verordnung 1143/2014 und die zugehörigen Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 9. September 2017 in Kraft getreten sind. Für Meldungen und Fragen zu invasiven Arten nennt es eine eigene Adresse: invasive-arten@lfu.brandenburg.de, Telefon 033201 442-214.
Quelle: LfU Brandenburg, Invasive Arten
Gartenabfälle sind der häufigste Ausbreitungsweg
In seinen häufigen Fragen gibt das Landesamt zwei Ratschläge, die beim Knöterich den Unterschied machen: im Garten möglichst einheimische Pflanzen verwenden — und keine Gartenabfälle in der freien Landschaft entsorgen. Der zweite Punkt ist der wichtigere. Ein Rhizomstück im Grünschnitt am Waldrand ist der klassische Weg, auf dem ein Bestand ein Grundstück wechselt. Aus Bruchstücken von Bruchteilen eines Gramms entsteht eine neue Pflanze.
Quelle: LfU Brandenburg, Invasive Arten — Häufige Fragen
Anfahrt
Brandenburg ist unser tägliches Arbeitsgebiet — kurze Wege, kurzfristige Termine. Besichtigung und Aufmaß sind kostenlos, danach bekommen Sie einen Festpreis.
Befall besprechen: 01575 275 36 25 Anfrage senden
Und was bundesweit gilt
Seit dem 7. August 2025 stehen alle drei Staudenknöterich-Arten selbst auf der EU-Unionsliste. Warum Mähen und Herbizide scheitern, wie tief ausgehoben wird und warum belasteter Boden nicht wieder eingebaut werden darf, steht auf der Hauptseite zu Staudenknöterich und Neophyten — dort stehen auch die Kostenfaktoren und die häufigen Fragen.
Andere Art auf dem Grundstück? Götterbaum, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Goldrute. Und Bambus, der zwar auf keiner Liste steht, aber dieselbe Erdbautechnik braucht.
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Rechtsstände und örtliche Vorgaben ändern sich. Diese Angaben ersetzen keine Behördenauskunft und keine Rechtsberatung.