Staudenknöterich, Götterbaum und Bambus entfernen in Potsdam
Potsdam liegt vor unserer Haustür — Knöterich und Götterbaum sehen wir hier regelmäßig. Bei beiden ist das Naheliegende falsch: Mähen macht den Knöterich breiter, Fällen macht aus einem Götterbaum zehn.
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Staudenknöterich
Seit dem 7. August 2025 auf der EU-Unionsliste. Bei etablierten Beständen wirkt nur der vollständige Bodenaustausch mit Deponieentsorgung — warum Mähen und Herbizide scheitern und wie tief gegraben wird, steht auf der Hauptseite.
Götterbaum
Seit dem 15. August 2019 gelistet, als einziger Baum. Fällen macht es schlimmer — richtig ist die Ringelung über zwei Jahre, beschrieben auf Götterbaum entfernen.
Bambus
Kein Neophyt, keine Liste, keine Pflicht — aber dieselbe Erdbauarbeit. Ist er über die Grenze gewachsen, hilft keine Rhizomsperre mehr, dann muss der durchwurzelte Boden heraus: Bambus entfernen.
Was in Brandenburg gilt
Zuständig für Potsdam ist Landesamt für Umwelt.
Zuständig ist das Landesamt für Umwelt
Das Landesamt für Umwelt vollzieht in Brandenburg die EU-Verordnung 1143/2014 und die zugehörigen Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 9. September 2017 in Kraft getreten sind. Für Meldungen und Fragen zu invasiven Arten nennt es eine eigene Adresse: invasive-arten@lfu.brandenburg.de, Telefon 033201 442-214.
Quelle: LfU Brandenburg, Invasive Arten — geprüft am 4. September 2026. Alle Angaben zum Land stehen auf der Seite zu Brandenburg.
Anfahrt nach Potsdam
Potsdam liegt 5 km von unserem Betriebssitz — das ist tägliches Arbeitsgebiet, Termine gehen kurzfristig.
Besichtigung und Aufmaß sind kostenlos, danach ein Festpreis.
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Rechtsstände und örtliche Vorgaben ändern sich. Diese Angaben ersetzen keine Behördenauskunft und keine Rechtsberatung. Was in Potsdam selbst gilt — etwa wohin belasteter Boden darf —, klären wir vor dem Angebot mit der zuständigen Stelle.